Allgemeine Geschäftsbedingungen


 


§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Rosinenpicker GmbH (nachfolgend „Agentur“ genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. 
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die vertraglich vereinbarte Tätigkeit vorbehaltlos ausführt.

 

§ 2 Vertragsschluß 
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden grundsätzlich  durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrages durch die Agentur zustande. 
(2) Sofern die Agentur den Auftrag ohne eine solche Bestätigung ausführt, liegt darin die Bestätigung des Auftrages. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. 



 

§ 3 Leistungen der Agentur 
(1) Die Agentur erbringt ausschließlich die zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbarten Leistungen. Erweiterungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen sind kostenpflichtig und bedürfen der schriftlichen oder durch E-Mail erfolgenden Bestätigung. 

 

§ 4 Leistungsverzug, Gewährleistung und Rücktritt
(1) Verzug tritt nicht ein im Fall höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die der Agentur ihre Leistung nachweislich wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung, Streik, Aussperrung behördliche Anordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und -anlagen, etc., gleich ob im eigenen Betrieb oder beim Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der Agentur zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. 
(2) Der Rücktritt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags ist erst möglich, wenn die Leistungsverzögerung länger als 2 Monate andauert. Wenn sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe verlängert, die nicht von der Agentur zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. 
(3) Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Agentur nur berufen, wenn sie den Kunden baldmöglichst benachrichtigt hat. 
(4) Bei Leistungsverzug, den die Agentur zu vertreten hat, haben Kaufleute nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
(5) Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Auslieferung. Liegt ein Mangel vor, hat die Agentur das Wahlrecht der Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Nach verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nacherfüllung steht dem Kunden nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Das Rücktrittsrecht ist nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen. Sobald ein Mangel durch die Agentur anerkannt wird, übernimmt diese sämtliche Transport-, Arbeits-, Wege- und Materialkosten.



 

§ 5 Erwerb von Rechten
(1) Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung der Agenturforderungen das Nutzungsrecht an den im Rahmen des erteilten Auftrages von der Agentur gefertigten, schutzfähigen Arbeiten, soweit eine Übertragung nach gesetzlichen Bestimmungen oder den tatsächlichen Verhältnissen. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht sind, bleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
(2) Liefert der Kunde Bild- oder Fotomaterial, gewährleistet er, dass er alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter 
(insbesondere gewerblich Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) oder sonstige gesetzlichen Bestimmungen verletzt. Der Kunde stellt die Agentur im Rahmen des Vertragsgegenstandes von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung entsprechender Rechte oder Bestimmungen geltend gemacht werden. Ferner wird die Agentur von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. 

 

§ 6 Haftung
(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit wird vom Kunden getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. 
(2) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. 
(3) Gibt der Kunde Informationen frei, dann übernimmt er damit die Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben. Der Kunde übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe der Gesamtheit oder Teile davon an die Agentur, stellt er die Agentur von der Haftung frei. 
(4) Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
(5)  Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche für Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Agentur. 
(6) Soweit der Agentur keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
(8) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit beruhen. 



§ 7 Geheimhaltungspflicht
Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Zusammenarbeit hinaus.



 

§ 8 Erfüllungsort und Versendungsgefahr
Erfüllungsort ist Hürth. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

 


§ 11 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen der Agentur sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. 
 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag dem Bankkonto der Agentur gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. 
(2) Die Agentur behält sich das Eigentum an den Leistungen und Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.



 

§ 12 Sonstige Regelungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Dies betrifft auch Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973), werden ausgeschlossen.
(2) Abweichungen und Nebenabreden zu einem Vertrag bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Aus einem stillschweigenden Verzicht der Agentur auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden. 
(3) Sollten eine oder mehrere Bedingungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung, bzw. die unwirksamen Bestimmungen sollen vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine oder mehrere rechtswirksame Regelung oder Regelungen ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien mit der oder den unwirksamen Bestimmung/en erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken.
(4) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird das zuständige Amtsgericht Köln als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart. 

Stand: 01.05.2011